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Strafstation

Nein, die Strafstation ist keine Sanktion für schlechte Leistungen im Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare. Die Strafstation, auch Strafstage oder Staatsanwaltsstation genannt, findet als eine der Ausbildungsstationen im Rechtsreferendariat bei der Staatsanwaltschaft an einem Landgericht oder bei einem Strafrichter an einem Amtsgericht oder Landgericht statt.

 

a)    Die Staatsanwaltsstation

In einigen Bundesländern werden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während der »Strafstation« hauptsächlich bei der Staatsanwaltschaft ausgebildet.

Eine Ausbildung beim Strafgericht (Strafrichterin/Strafrichter und Schöffengericht) findet nur ausnahmsweise statt, nämlich, wenn eine Ausbildung bei der StA mangels Kapazitäten nicht mehr möglich ist.

Da die meisten Kolleginnen und Kollegen wegen der höheren Wahrscheinlichkeit einer Anklage- oder Einstellungsverfügung in den Aufsichtsarbeiten ohnehin eher zur Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft neigen, besteht für diejenigen,die lieber beim Strafgericht ausgebildet werden, meist auch die Chance, diesen Wunsch zu realisieren.

 

Im theoretischen Normalfall, dem praktischen Idealfall (bestehen Sie immer auf dem Idealfall) nimmt die Ausbilderin bzw. der Ausbilder die Referendarin bzw. den Referendar erst einige Male zu Hauptverhandlungen mit, bevor der Ernstfall, nämlich der erste eigene Auftritt vor dem Gericht und der Öffentlichkeit eintritt.

Leider wird diese Einführung häufig vernachlässigt und die bzw. der bisher lediglich mit den dickeren Aktenstücken (Gürteltiere = Umfangsachen) betraute Referendarin bzw. Referendar plötzlich mit der Bitte konfrontiert, doch »am Freitag« einen Sitzungstermin an einem etwas entfernter im Grünen gelegenen Amtsgericht wahrzunehmen.

Auch dort, wo die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare üblicherweise zu Sitzungsvertretungen eingeteilt werden, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier die Nutzbarmachung der Arbeitskraft zwecks Besuchs der etwas abgelegeneren Amtsgerichte urbar gemacht wird. Ein solcher Mißbrauch ist jedenfalls dann in einer Sitzungsvertretung zu sehen, wenn die Ausbilderin oder der Ausbilder die Referendarin bzw. der Referendar nicht auf diesen ersten Auftritt vorbereitet.

So kann man sich auch ohne Ausbildungsstelle ausbilden!

Bestehen Sie daher darauf, zunächst einige Male die Ausbilderin oder den Ausbilder begleiten zu dürfen. Dies sollte in freundlicher und höflicher Form erbeten werden; bleiben Sie aber durchaus hartnäckig.

 

Lobens­ und nachahmenswert:

In Baden-­Württemberg werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf den Sitzungsdienst in einem dreitägigen Ganztageskursus vorbereitet, an dem nicht mehr als acht Referendarinnen und Referendare teilnehmen sollen. Dabei steht die praktische Einübung der Aufgaben der Sitzungsvertreterin oder des Sitzungsvertreters, insbesondere das Plädoyer, im Vordergrund (AV d. JuM vom 28. 5. 1993 – 2220 I­PA/142 – Die Justiz, S. 273).

Das Plädoyer macht den meisten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren Schwierigkeiten. Aber auch hierzu gibt es inzwischen Ausbildungsliteratur, so daß Ausbildungsmängel wenigstens privat kompensiert werden können.

Im Zweifel sollten Sie sich ohnehin privat durch Lektüre entsprechender Literatur (z.B. Lenz, Die Aufgaben des Referendars als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, JuS 1992, 419) und Üben in der privaten Arbeitsgemeinschaft auf den Ernstfall vorbereiten.

Eine Vorlage für das Plädoyer können Sie sich aus dem Internet auf den PC laden.

 

<<< Muster 1 :: Muster 2

 

Vor Ihrem ersten Auftritt vor dem Strafgericht müssen Sie sicherstellen, daß eine Robe vorhanden ist – möglichst eine passende und damit würdevolle. Die Roben können meist an den Staatsanwaltschaften ausgeliehen werden; denken Sie daran und erkundigen Sie sich nach entsprechenden Möglichkeiten vor Ort.

Lassen Sie sich klare Weisungen für den Fall geben, daß das Strafgericht das Verfahren – mit Ihrer Zustimmung – einstellen will. Die Praxis ist dabei sehr unterschiedlich.

 

Während einzelne Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare offensichtlich weitreichende Vollmachten ihrer Ausbilder haben und in der Hauptverhandlung entsprechend gelassen reagieren, schwitzen andere Referendarinnen und Referendare bereits bei dem Gedanken an die gefürchtete Frage des Gerichts.

 

In Köln ist für den Fall der Nichterreichbarkeit der Ausbilderin bzw. des Ausbilders eine »StA­Hotline« eingerichtet, bei der man sich verbindliche Weisungen abholen kann. Diese ist jedoch, insbesondere freitags, nicht immer erreichbar. Klären Sie die denkbaren Abweichungen von der Standardsituation vorher mit Ihrer Ausbilderin bzw. Ihrem Ausbilder ab. Diese haben im Hinblick auf die denkbaren Abweichungen sicher einige Erfahrungen, müssen aber meistens darauf angesprochen werden.

 

Legen Sie eine Linie für alle Fälle fest. Das Abweichen von einer Weisung der Ausbilderin bzw. des Ausbilders kann unangenehme Folgen haben bis hin zu Disziplinarmaßnahmen.

 

Daher als Rat: Lassen Sie sich von keinem noch so freundlichen Strafgericht angesichts eines noch so unschuldigen Angeklagten zu eigenmächtigen Entscheidungen überreden. Alle Beteiligten fahren anschließend beruhigt und zufrieden in das Wochenende, während Sie sich mit Gewissensbissen plagen.

Also nochmals: Sprechen Sie vorher mit Ihrer Ausbilderin bzw. ihrem Ausbilder denkbare Varianten ab.

 

b)    Die Strafstation beim Strafgericht

Wie bereits oben dargelegt, besteht bei entsprechendem Wunsch auch die Möglichkeit, sich bei einem Strafgericht ausbilden zu lassen.

 

Der Verfasser selbst hat diese Möglichkeit gewählt und dies nicht bereut. Durch die Juristenausbildungsreform wurde in vielen Bundesländern die Möglichkeit geschaffen, frei zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht zu wählen. Sicher sind die meisten Klausuren noch Anklageschriften und Einstellungsverfügungen, allerdings wegen der veränderten Sachlage in den Ausbildungsvorschriften wohl zukünftig mit abnehmender Tendenz.

 

Bei entsprechender Klausurvorbereitung lassen sich auch ausbildungsbedingte Lücken in der Übung von Anklageschrift und Einstellungsverfügungen ausgleichen.

 

Im Rahmen der Sitzungsvorbereitung sollte man anhand der in diesem Buch aufgeführten einschlägigen Ausbildungsliteratur auch den Anklageschriften entsprechende Aufmerksamkeit widmen.

 

Die Tätigkeit beim Strafgericht ist in mehrerlei Hinsicht interessant. Bei den Sitzungen des Schöffengerichts besteht die Möglichkeit der Diskussion mit den Schöffen und der Berufsrichterin bzw. dem Berufsrichter. Da diese mit einzelnen Angeklagten häufiger zu tun haben, kommt man den sozialen Hintergründen mancher Taten besser auf die Spur als bei der StA. Vielfach stehen die Richterinnen und Richter auch im Rahmen der gerichtlichen Nachbetreuung (z.B. Bewährung) in Kontakt mit den Verurteilten und leisten (z.B. bei drogensüchtigen Wiederholungstäterinnen und ­tätern) teilweise über das Juristische hinaus Unterstützung und Betreuung im Bemühen, Rückfälle in die Sucht und damit in die Kriminalität zu verhindern.

Die Tätigkeit ist auch deswegen recht interessant, weil das Spektrum der Delikte meist breiter ist als bei der spezialisierten StA. Dort hat man teilweise nur mit bestimmten Deliktgruppen zu tun.
Sollte der verhältnismäßig seltene Fall eines strafgerichtlichen Urteils in den Aufsichtsarbeiten gestellt werden, kommt einem die Station beim Strafgericht natürlich ebenfalls zugute.

 

Schwierigkeiten stellen sich zumeist bei der Bildung der Strafe innerhalb des Urteilsentwurfs ein. Empfohlen werden kann für die Ausbildung beim Strafgericht und die Anfertigung von Urteilen das hilfreiche Buch von Kroschel/Meyer­Goßner, Urteile in Strafsachen. Nutzen sollte man auf jeden Fall die Möglichkeit zur Dezernatsarbeit. Dadurch lernt man die Fälle besser kennen und er-fährt viel über die Entwicklung eines Strafverfahrens bis hin zur »Nachbetreuung« im Rahmen der Bewährungsaufsicht.

 

c)    Besuch einer Justizvollzugsanstalt

Interessante und aufschlußreiche Einblicke in das triste Häftlingsleben verschafft ein Besuch in einer Vollzugsanstalt. Es ist schon ein beklemmendes Gefühl, wenn das Tor zur Außenwelt hinter einem ins Schloß fällt. Die Besichtigung der Zellen und der anderen Räume in einer Vollzugsanstalt räumt gründlich mit erschreckend verbreiteten Vorurteilen über ein lustiges »Anstaltsleben« im Zwei­Sterne­Hotel mit garantiertem Studienabschluß ohne Numerus clausus auf. Wer später ans Strafgericht oder zur Staatsanwaltschaft will und diese Gelegenheit nicht wahrnimmt, dem fehlt ein wichtiger Lebenseindruck, der (nicht nur) für diese Berufsbilder von großer Bedeutung ist.

 

d)    Teilnahme an einer nächtlichen Polizeistreifenfahrt

Versäumen Sie auf keinen Fall diese von vielen Ländern angebotene Möglichkeit, die Tätigkeit der Polizei (und den anstrengenden Schichtdienst der Polizeibeamtinnen und ­beamten) kennenzulernen. Am interessantesten und am begehrtesten sind natürlich die Wochenendnächte in den Innenstadtrevieren, weil zu diesen Zeiten und an diesen Orten die meisten »besonderen Vorkommnisse« zu erwarten sind. Anmeldungen erfolgen entweder über die Arbeitsgemeinschaftsleitung oder die Geschäftsstelle der StA, die die Teilnahme genehmigen muß. Dort kann man auch Wünsche zum Revier und zum Termin äußern und sich in Wartelisten eintragen lassen.

 

e) Ausbildungszeugnis (Stationszeugnis)

Am Ende der Strafstation steht das Ausbildungszeugnis, d.h. das Stationszeugnis (mehr dazu auf Stationszeugnis.de). Die Einzelausbilder sollen die Pflichtarbeiten und die Bewertung mit den Referendaren besprechen. Diese Gelegenheit sollten Sie aus Lernzwecken und um unliebsame Überraschungen am Ende der Strafstation zu vermeiden, nutzen und nötigenfalls auch freundlich einfordern.

 

f) Links

Die nächste Station dürfte die Verwaltungsstation sein. Auch zur >>> Verwaltungsstage stellen wir Ihnen Informationen zur Verfügung. Geld hat man zu haben, heisst es im Zivilrecht, daher sind Informationen über die Unterhaltsbeihilfe, das Referendarsgehalt, wichtig.

Allgemeine Informationen zum Referendariat finden Sie auf Rechtsreferendariat.de.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Autor von "Das erfolgreiche Rechtsreferendariat",
Bund-Verlag, 3. Auflage 2006

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